Derzeit befindet sich das gesamte Areal des ehemaligen Fliegerhorsts noch im Besitz der BImA und wird von dieser auch verwaltet. Der Zweckverband ist sind mit der BImA derzeit im Prozess zum Erwerb der Liegenschaft im sogenannten Erstzugriffsrecht.
Für einzelne Flächen/ Gebäude
Sollten Sie Interesse an der Anmietung oder dem Erwerb von einzelnen Teilflächen oder Gebäuden auf dem Gelände für Ihren Betrieb oder Ihre Institution haben, müssen wir Sie aus oben genannten Gründen leider noch etwas vertrösten, da das Gelände derzeit noch nicht in der Vermarktung des Zweckverbands liegt.
Wesentlich für eine spätere Vergabe von Grundstücken oder Gebäuden wird es sein, dass Ihr Betrieb zu dem Gesamtkonzept des Innovationscampus mit den beiden definierten Schwerpunktthemen passt. Im regionalen Kontext sollen auf der Grundlage vorhandener Konzepte und Strategien Synergieeffekte für eine innovative und nachhaltige Entwicklung entstehen. Neue Ansiedlungen und Konzepte sollen daher in integrierte Entwicklungsstrategien eingebunden werden.
Gerne können Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail Ihre Interessensanfrage zukommen lassen. Neben einer Darstellung Ihres Betriebs und der beabsichtigten Tätigkeit auf dem Areal wäre hierbei eine eigene thematische Einordnung in den Themenkomplex des Innovationscampus hilfreich.
Für größere Projektentwicklungen
Sollten Sie Interesse an der Umsetzung der baulichen Entwicklung größerer Flächen haben, so müssen wir Sie derzeit ebenfalls aus oben genannten Aspekten noch um Geduld bitten.
Der Zweckverband beabsichtigt nur Teile des Areals zur Projektentwicklung an Dritte weiterzuveräußern. Bei Interesse können Sie sich gerne über das Kontaktformular oder per E-Mail an die Kommunen wenden. Neben einer Darstellung Ihres Portfolios und der beabsichtigten Entwicklung auf dem Areal wäre hierbei eine eigene thematische Einordnung in den Themenkomplex des Innovationscampus hilfreich.
Zwischennutzungen
Leider sind Zwischennutzungen derzeit nicht bzw. nur in besonderen Ausnahmefällen mit sehr großem Aufwand möglich. Da der Zweckverband noch nicht Eigentümer des Geländes ist, liegt diese Entscheidung auch nicht bei ihm. Wesentlich für eine temporäre Zwischennutzung ist, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt in eine dauerhafte Nutzung überführt werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Unternehmen in das Gesamtkonzept des Innovationscampus passt und einen bedeutenden Beitrag zu den beiden definierten Schwerpunktthemen (Mobilität der Zukunft und digitale Filmtechnik) leistet.