FAQ

Aktueller Status

Es geht um alle früheren durch die Bundeswehr genutzten Flächen des Fliegerhorsts. Am besten sind diese durch den Verlauf des Zauns zu identifizieren. Zusätzlich sind noch kleinere Erschließungsbereiche, wie z.B. die Straße vor der ehemaligen Hauptwache und das Bahngleis, enthalten. Insgesamt sind es ca. 270 ha Flächen. Davon liegen ca. 90 % im Bereich der Gemeinde Penzing und 10 % im Bereich der Stadt Landsberg am Lech.
Der Begriff Konversion steht für die Umwandlung von ehemaligen militärisch oder durch die Deutsche Bahn oder Industriebetriebe genutzten Flächen. Wenn diese nicht mehr benötigt werden, müssen sie für eine mögliche zivile Nachnutzung umgewandelt werden. Dies kann sehr vielfältig sein und neue Wohngebiete oder Gewerbegebiete, aber auch Landschaftsparks oder sonstige Nutzungen, beinhalten.
Die Umwandlung einer Fläche dieser Größe zu einer neuen Nutzung kann sich durchaus über einen längeren Zeitraum ausdehnen. Es wird nicht alles auf einen Schlag gebaut und neu genutzt werden. Es ist auch erklärte Absicht der Kommunen, die Entwicklung schrittweise umzusetzen, um die Gemeinde nicht zu sehr zu belasten. In einem ersten Schritt sollen vor allem die bestehenden Gebäude wieder genutzt werden und dann erst nach und nach durch zusätzliche neue Gebäude ergänzt werden. Außerdem sollen auch für nachfolgende Generationen noch Entwicklungsmöglichkeiten auf dem großen Areal bestehen.
Derzeit ist die BImA Eigentümerin des Geländes. BImA steht für Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die BImA ist dem Finanzministerium des Bundes unterstellt und verwaltet alle Liegenschaften der Bundesrepublik Deutschland.
Beide Kommunen haben einen Zweckverband gegründet, der das komplette Gelände im Rahmen des Erstzugriffsrechts von der BImA erwerben soll. Neben dem Kauf der Liegenschaft wird der Zweckverband auch die weitere Entwicklung des Geländes übernehmen.
Hierbei handelt es sich um das Recht der Kommunen, bei einer Veräußerung von Liegenschaften des Bundes als Erstes ohne Konkurrenz zu anderen Bietern mit der BImA über den Erwerb des Grundstücks zu verhandeln. Diese Erstzugriffsoption kann vom Zweckverband im Namen der Kommunen übernommen werden. Der Kaufpreis richtet sich hierbei nach dem Verkehrswert des Geländes für die geplante Nutzung. Falls nach den Verhandlungen keine Einigung erzielt werden konnte, kann die BImA das Gelände auf dem freien Markt veräußern. So ist sichergestellt, dass die Kommunen über den Zweckverband die Kontrolle über die Entwicklung dieser Flächen übernehmen können.
Das Areal ist derzeit abgesperrt und nicht frei zugänglich. Da es sich noch im Besitz der BImA befindet ist jede Besichtigung mit einem hohen organisatorischen Aufwand inkl. z.B. der Klärung haftungsrechtlicher Fragen verbunden. Von Seiten der Zwischennutzungen sind allerdings regelmäßige Tage der offenen Tür geplant, wobei aber nur die von den Zwischennutzern genutzte Bereiche zugänglich sein werden.

Zwischennutzungen

Leider ist dies derzeit nicht bzw. nur in besonderen Ausnahmen mit sehr großem Aufwand möglich. Da der Zweckverband noch nicht Eigentümerin des Geländes ist, liegt diese Entscheidung auch nicht bei diesem. Wesentlich für eine spätere Vergabe von Grundstücken oder Gebäuden wird es sein, dass Ihr Betrieb zu dem Gesamtkonzept des Innovationscampus mit den beiden definierten Schwerpunktthemen (Mobilität der Zukunft / digitale Filmtechnik) passt und Sie hierzu einen Mehrwert bieten können. Gerne können Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail Ihre Interessensanfrage zukommen lassen. Neben einer Darstellung Ihres Betriebs und der beabsichtigten Tätigkeit auf dem Areal wäre hierbei eine eigene thematische Einordnung in den Themenkomplex des Innovationscampus hilfreich.
Dies hat mehrere Gründe. Nach Übernahme der Liegenschaft wurden durch die BImA alle Versorgungsleitungen zu den Gebäuden abgestellt, um die Unterhaltskosten möglichst gering zu halten und der Bildung von Verunreinigungen durch z.B. Legionellen vorzubeugen. Für jede Inbetriebnahme eines Gebäudes ist daher die eigene Versorgung mit Heizung, Wasser und Strom herzustellen, was erhebliche Kosten verursachen würde. Des Weiteren benötigen alle neuen Nutzungen der vorhandenen Anlagen eine Baugenehmigung.
Leider ist eine Nutzung derzeit nicht möglich. Dies wurde bereits von der Gemeinde sehr intensiv mit der BImA diskutiert. Dies liegt vor allem an den erforderlichen Sicherungspflichten. So müsste ein eigener Zaun mit eigener Zufahrt und eigenem Wachdienst errichtet werden. Außerdem wurde die Versorgung der Sporthalle auch komplett von allen Sparten getrennt, so dass weder Heizung noch Wasser oder Strom vorhanden sind. Nach Erwerb des Geländes ist es aber beabsichtigt, dass die Gemeinde die Sportanlagen wieder den Vereinen zugänglich macht.

Zukünftige Entwicklungen

Ja es liegt bereits ein grobes Nachnutzungskonzept vor. Dies wird auf dieser Webseite unter dem Punkt Nachnutzungskonzept ausführlich beschrieben. Es gilt dieses Konzept im Laufe des weiteren Prozesses zu konkretisieren und detaillierter auszuarbeiten, aber die Richtung steht fest.
Das Konzept sieht eine Umnutzung und langfristige Nachverdichtung der bereits heute bebauten nördlichen Areale des ehemaligen Fliegerhorsts mit den überwiegend denkmalgeschützten Gebäuden, Werkstätten und Hallen vor. Ziel ist, die Realisierung eines Innovationscampus und damit die Schaffung eines attraktiven und kreativen Arbeits-, Forschungs- und Entwicklungsumfelds für neue Technologien. Um die zentrale grüne Parkfläche des Campus werden weitere kulturelle, soziale und sportliche Angebote sowie passende Wohnraumangebote das Gesamtkonzept abrunden. Eine detaillierte Beschreibung befindet sich unter dem Punkt Nachnutzungskonzept.
Ja. Die beiden Kommunen haben einen Zweckverband für den Erwerb des Geländes von der BImA und die Konversion zu einem Innovationscampus gegründet. Weitere Details hierzu finden Sie auf der Seite Zweckverband. In der Satzung des Zweckverbands ist festgehalten, dass der Landrat des Landkreises Landsberg am Lechs beratend zu allen Sitzungen der Zweckverbandsversammlung geladen wird, um die Interessen des Landkreises bzw. der Region einzubringen.
Ein Zweckverband ist ein Zusammenschluss von mehreren Gebietskörperschaften zu einer neuen kommunale Gebietskörperschaft. Der Zweckverband kann für ein klar definiertes Gebiet die Aufgaben der Kommunen übernehmen. Im Fall des ehemaligen Fliegerhorsts übernimmt der Zweckverband die Aufgaben für dieses Areal von beiden Kommunen und kann diese somit einheitlich für die Gesamtfläche regeln. Der Zweckverband wird von einer Verbandsversammlung geleitet, die aus Vertretern des Gemeinde- und Stadtrats besteht. Der Vorsitz der Verbandsversammlung liegt beim Ersten Bürgermeister von Penzing und der stellvertretende Vorsitz bei der Oberbürgermeisterin von Landsberg am Lech. Der Landrat ist in beratender Funktion für den Landkreis zu den Versammlungen geladen.
Warum alleine, wenn es zusammen viel einfacher geht? Durch die Gründung eines Zweckverbands ist es möglich, die Entwicklung des Geländes einheitlich zu regeln. Außerdem stehen nun beide Kommunen gemeinsam vor diesem aufregenden Projekt und können sich gegenseitig unterstützen und von den Vorteilen der anderen Seite profitieren.
Ein Erwerb der Flächen direkt von der BImA ist nicht vorgesehen, vielmehr wird der Zweckverband in einem ersten Schritt die Gesamtfläche erwerben. Im Anschluss ist beabsichtigt, Teile des Areals an ausgesuchte Firmen und Investoren weiterzuveräußern oder in Erbpacht zu vergeben. Größere Teilflächen sollen aber auch im Besitz des Zweckverbands verbleiben. Welche Flächen veräußert werden und wann dies geschieht, ist noch nicht geklärt und wird maßgeblich von den ausstehenden Gutachten und der Finanzierung abhängen.
Ja. Im Dezember 2021 wurde ein Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans und für die Erstellung eines Bebauungsplans für die erste Teilfläche von der Gemeinde Penzing gefasst. Der Zweckverband übernimmt seit der Gründung von beiden Kommunen die Planungshoheit für das Gelände und wird nun zeitnah die nächsten erforderlichen Schritte einleiten.
Dies ist derzeit noch nicht absehbar. Der Zweckverband strebt an den Kauf des Geländes möglichst Ende 2023 / Anfang 2024 abzuwickeln. Im Anschluss werden vermutlich die ersten Maßnahmen zur Inbetriebnahme der Bestandsgebäude erfolgen. Für die aktuellen Zwischennutzungen auf dem Gelände wurden allerdings bereits erste Baumaßnahmen und Investitionen durch die Zwischennutzer zur Ertüchtigung der Gebäude getätigt.
Vermutlich wird sich die Entwicklung des Areals über 10-15 Jahre strecken. Eine genaue Schätzung lässt sich derzeit noch nicht abgeben. Die Umwandlung einer Fläche dieser Größe zu einer neuen Nutzung sollte sich durchaus über einen längeren Zeitraum ausdehnen. Es ist auch erklärte Absicht des Zweckverbands, die Entwicklung schrittweise umzusetzen, um die Gemeinde, die Stadt und die Region nicht zu sehr zu belasten. In einem ersten Schritt sollen vor allem die bestehenden Gebäude wieder genutzt werden und dann erst nach und nach durch zusätzliche neue Gebäude ergänzt werden. Erst in einem zweiten Schritt sollen weitere Gebäude hinzukommen. Außerdem sollen auch für nachfolgende Generationen noch Entwicklungsmöglichkeiten auf dem großen Areal bestehen.
Im nördlichen Bereich um die bereits vorhandenen Wohnhäuser ist es geplant, weitere Wohnnutzungen zu schaffen. Neben normalen Wohnungen wird es dabei auch besondere Wohnformen wie z.B. Wohnen für Studenten und Auszubildende oder auch temporäre Wohnformen wie möblierte Apartments oder evtl. auch ein Hotel geben. Baugrundstücke für Einfamilienhäuser wird es auf dem Areal nicht geben.
Ja. Die vorhandenen Sportanlagen sollen wieder dem Vereinssport zur Verfügung stehen. Verschiedene kulturelle Nutzungen sind vor Ort vorstellbar und einige der Gebäude würden sich sehr gut dafür eignen. Daneben soll es auch Kinderbetreuungsangebote, gerade auch für die vielen neuen Arbeitnehmer vor Ort, aber auch die neuen Bewohner, geben. Für die Versorgung des Campus wird außerdem angestrebt, Einzelhandelsangebote und neue Gastronomie zu etablieren.

ADAC Innovations-Campus

Die nachfolgenden Fragen zum ADAC wurden von den Kommunen an den ADAC adressiert und wie folgt von diesem beantwortet:

Der ADAC Innovations-Campus soll für die Erforschung, Entwicklung und den Test nachhaltiger und intelligenter Mobilität der Zukunft stehen. Dieser setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Einem Testfeld und einem sogenannten "Innovationsbereich". Auf dem Testfeld werden nachhaltige und vernetzte Mobilitätslösungen, wie beispielsweise Assistenzsysteme, für Pkw, Transporter und Shuttle unter Realbedingungen mit etwa Radfahrern und Fußgängern getestet. Auf dem Testfeld soll auch ein sogenanntes "Stadtmodul" entstehen, welches den Test von automatisierten Fahrzeugen in einer realitätsnahen Stadtumgebung ermöglicht. Im Innovationsbereich werden Büros für mobilitätsnahe Unternehmen (beispielsweise Autohersteller, Zulieferer und Start-Ups) bereitstehen. Zudem inkludiert der Innovationsbereich Laboratorien, welche die Erforschung von Mobilitätstechnologien (z.B. Batterieantriebe) ermöglichen. Damit kann die lokale Entwicklung und der lokale Test von Technologien gewährleistet werden.
Mit dem Innovations-Campus geht der ADAC neue Wege: Einerseits gehen die Tests über die gesetzlichen Anforderungen für Sicherheit und Umweltverträglichkeit von Autos hinaus. Die Testveröffentlichungen üben durchaus Druck auf die Industrie aus, was dazu führt, dass die Hersteller ihre Fahrzeuge, Produkte und Dienstleistungen verbessern. Insofern treibt der ADAC mit eigenen Tests Fortschritt und Innovationen in der Mobilitätsbranche voran. Andererseits ist der ADAC auch in Themenfeldern abseits des Autos aktiv, z.B. bei Themen rund um Fahrradfahren, Infrastruktur, ÖPNV und Reisen mit Fernbussen oder Bahn. In jedem Fall kann die Zusammenführung von Wirtschaft und Lehre in einem ADAC Innovations-Campus Inkubator für die Mobilität der Zukunft sein.
Ein Testgelände für intelligente und nachhaltige Mobilität ist keine Rennstrecke. Es wird größtenteils unter "normalen" Fahrbedingungen getestet. Der ADAC führt diese Tests seit 2018 als Mitbenutzer auf den asphaltierten Flächen des Fliegerhorstes durch. Der ADAC wird dabei, wie bisher, stets die zum Schutz der Nachbarn bestehenden Lärmvorschriften beachten.
Innovative Fahrerassistenzsysteme und autonom fahrende Fahrzeuge müssen unter möglichst allen auf der Straße auftretenden Fahrsituationen geprüft werden. Deshalb ist der Platz für Strecken im städtischen Bereich mit Kreuzungen, Kreisverkehren sowie einer Landstraße und auch einem Autobahnabschnitt erforderlich. Darüber hinaus dient ein ausreichender Abstand zwischen verschiedenen Modulen der Sicherheit von Fahrer:innen und Testingenieur:innen.
Durch den Innovations-Campus sollen eine Vielzahl direkter und indirekter Arbeitsplätze in der Region geschaffen werden. Insbesondere durch die Ansiedlung weiterer Unternehmen neben dem ADAC sollen langfristig hochwertige und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen. Es soll sichergestellt werden, dass gewerbliche, handwerkliche, wissenschaftlich-technische Arbeitsplätze und Aufgaben in der Verwaltung geschaffen werden.
Der ADAC ist der Region seit Jahrzehnten verbunden: Seit 1997 mit dem ADAC Technik-Zentrum Landsberg am Lech und seit 2018 mit Testmöglichkeiten auf Teilflächen des Fliegerhorstes Penzing. Für den ADAC bieten die Flächen des Fliegerhorstes die einmalige Gelegenheit, relevante Technologien für eine nachhaltige und zukunftsfähige Mobilität zu erforschen und zu testen. Die Teilflächen sollen um die nördlich angrenzende, bebaute Fläche ergänzt und zu einem modernen Campus aufgewertet werden. Die Region profitiert in mehrfacher Hinsicht: Es entstehen hochwertige und zukunftsfähige Arbeitsplätze. In Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft sowie mit Forschungseinrichtungen wird unter Berücksichtigung der Belange der Bürger:innen ein Innovations-Campus entwickelt, der die Zukunftschancen junger Menschen in der Region erhöht. Die stufenweise und behutsame Entwicklung des Innovations-Campus stellt sicher, dass die Lebensqualität der Bürger:innen erhalten und genug Raum bleibt, um weitere kommunalpolitisch gewünschte Entwicklungen umzusetzen (wie z.B. Wohnen, Sport, Freizeit und Gastronomie).
Wenn im Rahmen des Innovations-Campus gewerbliche Aktivitäten vor Ort auftreten, fällt Gewerbesteuer an. Soweit der ADAC e.V. als Verein im Verbraucherschutz tätig wird, unterliegt dies keiner Ertragsteuer. Durch die Ansiedlung von Unternehmen mit gewerblichen Tätigkeiten auf dem Campus, wird der ADAC indirekt zur Erhöhung des Gewerbesteueraufkommens in Penzing / Landsberg am Lech beitragen. Als ADAC e.V. arbeitet der Verein daran, u.a. Hochschulen und staatliche Einrichtungen am Campus anzusiedeln. Durch beide Tätigkeiten werden viele neue lohnsteuerpflichtige Arbeitsplätze geschaffen, die Steuer und Kaufkraft in der Region verbessern.
Bei der Umsetzung des Innovations-Campus achtet der ADAC stark darauf, Aufträge im Rahmen interner Ausschreibungsvorgaben lokal zu vergeben. Generell kann sich jeder lokale Dienstleister und Handwerksbetrieb für ein oder mehrere Gewerke des Innovations-Campus bewerben. Aber nicht nur der Neu- und Umbau, sondern auch der regelmäßige Unterhalt sowie die technische Betreuung werden kontinuierlich Aufträge für Firmen in der Region generieren.
Eine fliegerische Nutzung auf dem Fliegerhorst Penzing ist nicht mehr vorgesehen. Dies bedeutet, dass auch Tests vertikaler, autonomer Mobilität (z.B. Drohnen oder Flugtaxis) nicht durchgeführt werden. Die Landebahn bleibt jedoch weiterhin erhalten, um verschiedene Fahrtests durchführen zu können (z.B. den Spurhalteassistenten).
Eine fliegerische Nutzung auf dem Fliegerhorst Penzing ist nicht mehr vorgesehen. Dies bedeutet, dass auch der Start und das Landen der ADAC-Hubschrauber nicht mehr erlaubt sind. Für die fliegerischen Nutzungen von Drohnen und Hubschraubern bietet sich der nahe gelegene Flughafen-Campus in Oberpfaffenhofen an.

Nachhaltigkeit und Klimaschutz

Ja. Dies ist wesentlicher Teil des Konzeptes des Innovationscampus. Das Areal soll dabei auch in Bezug auf die Themen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes innovativ sein. Dies soll sich sowohl auf die Energieversorgung der Gebäude, als auch die verwendeten Baumaterialien, den Umgang mit Regenwasser, die Versickerung sowie weitere Aspekte des Klimaschutzes erstrecken.
Ja. Die Bestandsbäume werden möglichst alle erhalten. Evtl. müssen aber vereinzelt Bäume gefällt werden. Auf jeden Fall werden diese aber durch Neue ersetzt und darüber hinaus auch noch mehr Bäume gepflanzt.
Es wurde bereits ein entsprechendes erstes Gutachten in Form einer „Potenzialstudie Erneuerbare Energien“ beauftragt. Dadurch sollen Ziele definiert und Maßnahmen abgeleitet werden, die mit entsprechenden Technologien über alle Energieträger hinweg und unter Einbeziehung des historischen Gebäudebestands erreichbar sind. Auf jeden Fall sollen auch in diesem Bereich innovative Ansätze ausprobiert und damit dem Grundgedanken des Innovationscampus Rechnung tragen.
Das ist noch nicht klar und wird sich erst im weiteren Verlauf der Konkretisierung des Energiekonzeptes herausstellen. Ein großer Anteil der Energiebedarfe wird vermutlich über Photovoltaik abgedeckt werden. So soll allein die Ausstattung aller Dachflächen eine große Menge Energie erzeugen. Ob es darüber hinaus auch Freiflächen-Solaranlagen oder Windkraftanlagen bedarf, ist noch nicht absehbar. Große Windkraftanlagen sind aufgrund der geltenden 10H Regel auf dem Areal nicht möglich.

PFC Belastungen

Es gibt zahlreiche Altlasten auf dem Gelände. Diese reichen von Verunreinigungen des Bodens durch z.B. Kerosin und Tankstellen bis zu Kampfmitteln und verfüllten ehemaligen Bombentrichtern. Für diese Art von Altlasten werden derzeit entsprechende Gutachten erstellt. Darüber hinaus gibt es auch noch die Altlasten aus der Verwendung von PFC-haltigen Löschschäumen.
Es handelt sich hierbei um Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC). PFC ist die Sammelbezeichnung für eine ganze Gruppe von organischen Substanzen. Insbesondere PFOA und PFOS stehen aufgrund verschiedener Schadensfälle in der öffentlichen Diskussion. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/pfc/index.htm
Die PFC Belastungen auf dem ehemaligen Fliegerhorst kommen aus der Verwendung von PFC-haltigen Löschschäumen durch die Flughafenfeuerwehr. Zum Zeitpunkt der Anwendungen der PFC-haltigen Löschschäume war deren Bedenklichkeit noch nicht bekannt.
Alle Informationen können über die Seite des Landratsamtes Landsberg am Lech abgerufen werden. Das Landratsamt berichtet über den Stand der Untersuchungen und über die geplanten Maßnahmen unter https://www.landkreis-landsberg.de/infos-pfc-schaden-fliegerhorst-penzing/